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So wird der Führerausweis zum Kinderspiel

Wie erhalte ich den Lernfahrausweis, wie alt muss ich dafür sein, welche Papiere muss ich vorweisen.??..              

Diese Rubrik richtet sich eigens an diese zukünftigen Fahrzeuglenker und bringt die Antworten zu all diesen Fragen.

1. Provisorischer Führerausweis oder Lernfahrausweis - mit dem Anfang  beginnen!                                             
Wegleitung zum Führerausweis auf Probe

Der Lernfahrausweis (erhältlich beim kantonalen Strassenverkehrsamt) ist der erste Schritt zum Führerausweis! Ein entsprechendes "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises" beim zuständigen Strassenverkehrsamt abholen (kann beim Strassenverkehrsamt auch über Internet downgeloadet/bestellt werden). Diese Gesuche sind je nach Kanton auch bei der Gemeindeverwaltung/Einwohnerkontrolle sowie den Polizeistellen erhältlich.

Anleitung für den Lernfahrausweis

  • Antragsformular für den Lernfahrausweis ausfüllen

  • Sehtest auf dem Gesuch durch einen ermächtigten Optiker oder Arzt ausfüllen lassen

  • 1 Passfoto in Farbe

  • Identitätskarte
    - für Schweizer, in ihrem Heimatkanton: Identitätskarte oder gültiger Pass, ansonsten   Niederlassungsbestätigung beifügen
    - für Ausländer: Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung

  • Bescheinigung über den Besuch eines Kurses über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferausweis). Dieser Kurs darf nicht länger als sechs Jahre zurückliegen (siehe Punkt 2).

Wer erstmals ein Gesuch um die Erteilung eines Lernfahrausweises einreicht, muss persönlich bei der Gemeindeverwaltung/Einwohnerkontrolle oder beim Straßenverkehrsamt vorsprechen und zusätzlich einen gültigen Identifikationsnachweis mit Foto (CH-Bürger/in: Identitätskarte/Pass, Ausländer/in: Original-Ausländerausweis) vorlegen. Je nach Kanton kann das Gesuch frühestens 1 - 2 Monate vor Erreichen des Mindestalters eingereicht werden. Das Straßenverkehrsamt stellt anschliessend eine Anmeldekarte für die Theorieprüfung zu.

Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Prüfung der Basistheorie erteilt (siehe Punkt 3)

2. Erste-Hilfe, Samariterkurs - hilft Leben retten

Mussten Sie Zeuge eines Unfalls mit Verletzten sein? Wie kann man helfen? Wie kann ein Leben gerettet werden? Der Samariterkurs unterrichtet Sie über die ersten Hilfemassnahmen bei Notfällen, damit die Hilfe auch wirklich nützt!

Anleitung für den Nothilfekurs
Hier eine Liste sämtlicher Samariterkurse in Deiner Nähe.
Für den genauen Ablauf des Samariter-Kurses (10 Stunden) wende Dich an den zuständigen Verein.
Die Bestätigung des Kursbesuchs ist während 6 Jahren gültig. Der Kurs kann daher schon vor dem 18. Lebensjahr besucht werden. Er ist unabhängig von den anderen Anforderungen für den Führerausweis.

3. Theorie - kostbares Wissen

Wie fahre ich in einem Kreisel? Wer hat bei fehlenden Verkehrssignalen den Vortritt? Welche Distanz muss auf Autobahnen eingehalten werden? Wie berechne ich den Bremsweg? Die Theorie gibt Ihnen auf all diese und natürlich auch auf andere Fragen (Verkehrsregeln, Signalisierung, und Verhalten am Steuer) Antwort. Sie lernen die Reaktionen von Fahrzeugen kennen, erhalten konkrete, aus dem Alltag gegriffene Verkehrssituationen und lernen, welche Massnahmen jeweils getroffen werden müssen.

Anleitung für die theoretische Prüfung:
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
  • 1 Monat vor dem 18. Geburtstag kann die theoretische Prüfung absolviert werden.

  • Ich habe den obligatorischen Samariterkurs besucht (Bestätigung während 6 Jahren gültig)

  • Ich habe mich beim kantonalen Straßenverkehrsamt zur Theorieprüfung angemeldet.

4. Praxis - unvermeidlich, doch ausgeprochen nützlich

Die Praxis, ist das Tüpfelchen auf dem i! Kombiniert mit der Theorie gibt Sie Ihnen den Schlüssel zur erfolgreichen Fahrprüfung. Sie ist der erste Kontakt mit dem Fahrzeug und der erste Schritt zur Beherrschung des Wagens. Wir raten Ihnen unbedingt, Stunden beim Fahrlehrer zu nehmen, denn schliesslich spielen Sie mit Ihrer und der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer. Beim Fahrlehrer lernen Sie schrittweise und strukturiert das richtige Fahrverhalten. Ausserdem müssen Sie während der praktischen Ausbildung am obligatorischen Kurs über Verkehrskunde (8 Lektionen) bei einem Fahrlehrer teilnehmen.
Anleitung für die praktische Prüfung

  • Ich bin mindestens 18 Jahre alt

  • Ich habe die theoretische Prüfung bestanden

  • Ich besitze einen gültigen Lernfahrausweis

  • Ich habe der Anmeldung den Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs über Verkehrskunde (VKU) beigelegt

  • Anmeldung zu praktischen Prüfung auf dem Strassenverkehrsamt durch meinen Fahrlehrer
Viel Glück und gute Fahrt!
 
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